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Statuten

I. Name, Zweck, Sitz, Rechtspersönlichkeit und Haftung

Art.1   Name

Unter dem Namen «avenir49» besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

 

Art. 2   Zweck

«avenir49» bezweckt die Ergreifung, Förderung und Weiterverfolgung von Massnahmen und Projekten, welche Langenthal für seine Bevölkerung und Wirtschaft attraktiver und zukunftsfähiger gestalten und dadurch das Potenzial von Langenthal auszuschöpfen.

 

Art. 3   Instrumente

Der Vereinszweck soll insbesondere erreicht werden durch:

  1. Entwicklung und Pflege von langfristigen Zielen sowie Umsetzungen von konkreten Projekten.

  2. Visionen und Projekte mit der Bevölkerung, Verwaltung, Politik und Wirtschaft erarbeiten und zur Umsetzung bringen.

  3. Breit abgestützte Netzwerke schaffen und nutzen.

  4. Förderung von Personen und Organisationen, die unseren Vereinszweck und unsere Wertehaltung teilen sowie Zusammenarbeit mit diesen Personen und Organisationen.

  5. Öffentliche Kommunikation und Durchführung von Anlässen unter den Mitgliedern sowie öffentlichen Anlässen.

 

Art. 4   Sitz und Rechtspersönlichkeit

Der Verein hat seinen Sitz in Langenthal. Er hat nach Massgabe der Art. 52 – 56 ZGB Rechtspersönlichkeit.

 

 

II. Mitgliedschaft / Gönner

Art. 5   Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft steht allen natürlichen Personen ab dem 16. Altersjahr offen.

 

Der Antrag zum Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand abschliessend. Der Vorstand kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen endgültig ablehnen.

 

Art. 6   Ehrenmitglieder

Die Vereinsversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen, die sich um den Verein ausserordentlich verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

 

 

Art. 7   Gönner

Als Gönnerinnen und Gönner sind natürliche und juristische Personen zugelassen. Die Gönner zahlen einen Förderbeitrag.

 

Art. 8   Austritt / Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ableben.

 

Jedes Mitglied kann auf Ende des Kalenderjahres dem Vereinsvorstand seinen Austritt schriftlich erklären.

 

Der Austritt wird als erklärt betrachtet, wenn ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung seinen Jahresbeitrag nicht bezahlt.

 

Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft geht nebst jeglichen Mitwirkungsrechten auch jedes Anrecht des ausscheidenden Mitgliedes am Vereinsvermögen verloren.

 

Art. 9   Ausschluss

Werden die Interessen und das Ansehen des Vereins durch ein Mitglied direkt oder indirekt gefährdet oder wenn der Vorstand begründete Annahmen hat, dass ein solcher Fall eintreten könnte, ist er berechtigt, das betreffende Mitglied auszuschliessen. Das ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch auf eine Begründung. Ein Rekurs ist nicht möglich.

 

 

III. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Art. 10   Rechte und Pflichten

Die Mitglieder haben Anrecht auf

  1. Teilnahme an allen Vereinsanlässen und -aktivitäten;

  2. das Unterbreiten von Anträgen und Projektideen an den Vorstand.

Die Mitglieder verpflichten sich

  1. die Werte des Vereins gegen aussen zu tragen und wo möglich zu unterstützen;

  2. die jährlichen Mitgliederbeiträge pünktlich zu bezahlen.

 

 

IV. Organe

Art. 11   Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • die Vereinsversammlung

  • der Vorstand

  • die Revisionsstelle

  • thematische und projektbezogene Arbeitsgruppen zur Erarbeitung entsprechender Positionen und Projekte sowie zur Organisation von Anlässen. Die Kompetenz zur Schaffung oder Beendigung von Arbeitsgruppen liegt beim Vorstand.

 

Art. 12   Vereinsversammlung

Der Vereinsversammlung stehen folgende Befugnisse zu:

  1. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des/der Präsidenten/in

  2. Wahl der Rechnungsrevisoren/innen

  3. Abnahme der Jahresberichte des Präsidenten/Vorstands und der Arbeitsgruppen

  4. Genehmigung der Jahresrechnung

  5. Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Mitgliederbeiträge für das neue Vereinsjahr

  6. Genehmigung von Vision, Strategie und Wertehaltung von «avenir49»

  7. Änderung der Statuten

  8. Beschlussfassung über Anträge des Vorstands in generellen Angelegenheiten

  9. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation des Vereinsvermögens

 

Beschlüsse und Wahlen der Vereinsversammlung erfolgen in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der/die Präsident/in bei Beschlüssen den Stichentscheid, bei Wahlen entscheidet diesfalls das Los.

 

Jedes Mitglied hat eine Stimme.

 

Die ordentliche Vereinsversammlung findet jedes Jahr im ersten Semester des Kalenderjahres statt. Die Einberufung zur Vereinsversammlung erfolgt schriftlich spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstermin unter Bekanntgabe der Traktanden. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, in der Vereinsversammlung zu den traktandierten Geschäften Anträge zu stellen oder bis 10 Tage vor der Versammlung die Traktandierung von zusätzlichen Verhandlungsgegenständen zu verlangen.

 

Ausserordentliche Vereinsversammlungen finden statt, wenn der Vorstand sie einzuberufen als nötig erachtet oder wenn 1/5 der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Verhandlungsgegenstände die Einberufung verlangen.

 

Vorsitzender der Vereinsversammlung ist der/die Präsident/in und bei dessen Verhinderung ein anderes Mitglied des Vorstandes. Der Vorsitzende ernennt einen Stimmenzähler. Der Aktuar führt das Protokoll über die von der Vereinsversammlung gefassten Beschlüsse und Wahlen. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom Aktuar zu unterzeichnen.

Art. 13   Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen; es sind folgende Funktionen zu besetzen:

  • dem/der Präsidenten/in

  • dem/der Vizepräsidenten/in

  • dem/der Aktuar/in

  • dem/der Kassier/Kassiererin

  • sowie weiteren Beisitzern/innen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder kann nach Bedarf durch die Vereinsversammlung auf Antrag des Vorstands oder der Mehrheit der Mitglieder erhöht werden.

Die Vorstandsmitglieder werden für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Die Amtsdauer des/der Präsidenten/in ist auf 2 Jahre beschränkt. Der Vorstand setzt sich aus Personen zusammen, welche in Langenthal kein vom Volk politisch gewähltes Amt und keine Anstellung bei der Stadt Langenthal innehaben.

Der Vorstand konstituiert sich selber.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der/die Vorsitzende den Stichentscheid.

Der Präsident oder Vizepräsident zeichnet mit einem weiteren Vorstandsmitglied kollektiv zu zweien rechtsverbindlich für den Verein.

 

Art. 14   Befugnisse Vorstand

Der Vorstand hat insbesondere folgende Befugnisse:

  1. Besorgung aller Geschäfte und Handlungen, welche nicht ausdrücklich der Vereinsversammlung vorbehalten sind.

  2. Vollzug der statutarischen Bestimmungen, soweit diese nicht ausdrücklich der Vereinsversammlung vorbehalten sind.

  3. Vollzug der Beschlüsse der Vereinsversammlung.

  4. Verwaltung und Einsatz der finanziellen Mittel des Vereins nach Massgabe des Budgets.

  5. Erarbeitung und Antragstellung der in die Kompetenz der Vereinsversammlung fallenden Geschäfte (insb. Vision, Strategie, Wertehaltung, Jahresberichte, Jahresrechnungen, Budgets, etc.).

  6. Öffentliche Positionen und Kommunikationen im Namen des Vereins oder einer Arbeitsgruppe werden ausschliesslich durch den Vorstand freigegeben. Die Freigabe benötigt keine Vorstandssitzung

  7. Einsetzen von Arbeitsgruppen und Festlegung von deren «Rechte und Pflichten» in Bezug auf die ihnen übertragenen Aufgaben/Projekte.

 

Art. 15   Arbeitsgruppen

Die thematischen, projektbezogenen Arbeitsgruppen konstituieren sich selber und haben mindestens drei Mitglieder. Der Vorstand bestimmt auf Antrag der Gruppe die delegierte Person, welche dem Vorstand Rechenschaft zur Tätigkeit ablegt.

Die Arbeitsgruppe besteht aus Vereinsmitgliedern, sie kann aber auch Kooperation zu weiteren, dem Thema dienenden Gruppen, Experten oder Personen eingehen und bei Bedarf entsprechende Mandate erteilen.

Die Arbeitsgruppen können beim Vorstand ein Budget beantragen und selbständig über die entsprechenden Mittel verfügen. Sie haben dem Vorstand über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen. Die Buchführung liegt beim Kassier/bei der Kassierin.

 

Art.16   Revisionsstelle

Die Vereinsversammlung wählt für die Amtsdauer von einem Jahr zwei Personen für die Rechnungsrevision, die nicht dem Vorstand angehören dürfen und nicht Mitglieder des Vereins sein müssen. Sie prüfen die Rechnungsführung des Vereins und erstatten jährlich zuhanden der Vereinsversammlung schriftlich Bericht.

 

V. Finanzielles

Art. 17   Finanzen

Das Vereins- und Rechnungsjahr dauert vom 1.1. bis 31.12.

 

Das Vereinsvermögen wird gebildet aus:

  1. den Mitgliederbeiträgen

  2. Gönnerbeiträgen

  3. Spenden

  4. Projektbezogene Einkünfte (z.B. Arbeitsgruppen)

  5. den Einkünften aus Vereinstätigkeiten.

 

Art. 18   Mitgliederbeiträge

Die Vereinsversammlung bestimmt die Höhe der Mitglieder- und Gönnerbeiträge. Es können unterschiedliche Kategorien gebildet werden.

 

Art. 19   Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen unter Ausschluss der persönlichen Haftbarkeit der einzelnen Mitglieder (vgl. Art. 75a ZGB). Für Personen, welche für den Verein handeln, bleibt Art. 55 Abs. 3 ZGB vorbehalten (Organhaftung bei persönlichem Verschulden).

 

VI. Allgemeines

Art. 20   Statutenrevision

Die Statuten können jederzeit durch die Vereinsversammlung revidiert werden.

 

Art. 21   Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausschliesslich hierfür einberufenen Vereinsversammlung beschlossen werden. Bei der Auflösung des Vereins ist das Vereinsvermögen einem den Zielsetzungen des Vereins oder Organisation entsprechenden Zweck zuzuführen.

 

Art. 22   Gründung

Diese Statuten wurden anlässlich der Gründungsversammlung des Vereins «avenir49» am 8. August 2024 genehmigt und in Kraft gesetzt.

 

 

Langenthal, 8. August 2024

 

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